Ihr Arbeitszeugnis - Ihre Visitenkarte.
Ein Urteil über Ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen.
Jeder Arbeitnehmer hat während oder nach dem Ablauf seines Anstellungsverhältnisses das Recht, von seinem Arbeitgeber eine Bewertung seiner Leistungen zu erhalten.
Falls dieses Arbeits- oder Zwischenzeugnis nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht, es unvollständig oder gar schlecht ist, kann man Änderungen verlangen und dies sogar notfalls einklagen.
So weit muss es jedoch nicht kommen: In der Regel stellt ein Unternehmen nämlich ein positives Zeugnis aus, in dem neben der Auflistung der einzelnen Tätigkeiten auch die fachlichen Leistungen sowie die soziale Kompetenz des bzw. der Angestellten erwähnt und gewürdigt werden.
Dennoch sollten Sie es sich immer genau anschauen und ggfs. auch prüfen lassen, ob darin Formulierungen versteckt sind, die Ihnen schaden.
Das erledige ich gerne für Sie:
Rufen Sie mich an oder senden Sie mir gleich die entsprechenden Dokumente zu.
Ich schaue mir sie dann an und melde mich dann umgehend bei Ihnen zurück.
Zeugnisse werden gelesen!
Deshalb gilt: Akzeptieren Sie keine Bewertungen oder Formulierungen über Tätigkeiten, von denen Sie wissen, dass Sie sie weitaus besser erledigt haben, als vom Arbeitgeber beschrieben.
Gerne prüfe ich Ihr Zeugnis nach Aufbau, Inhalt, Vollständigkeit und Korrektheit.
Sollte es nicht angemessen oder ausführlich genug sein, werde ich Ihnen auf Wunsch einen unterschriftsreifen Gegenvorschlag erstellen. Den legen wir dann Ihrem Arbeitgeber vor und bitten ihn, diesen zu unterzeichnen.