Wissenswertes

REFERENZEN KÖNNEN HILFREICH SEIN.

Daran müssen Sie denken.

2. Juni 2023

ARBEITS- ODER ZWISCHENZEUGNISSE sind wichtige Bestandteile jeder Bewerbung.

Arbeitgeber sind verpflichtet, jedem bzw. jeder Mitarbeitenden auf Verlangen - bei kurzer Anstellungszeit reicht eine Arbeitsbestätigung - ein entsprechendes Dokument auszustellen. Aus trifftigem Grund, z.B. wenn es unvollständig, falsch oder schlecht ist, muss er es sogar korrigieren.

Achten Sie deshalb darauf, ein Zeugnis einzufordern, wenn es einen Vorgesetztenwechsel gibt oder Sie den Arbeitsplatz wechseln. 

Ihre Unterlagen sollten nämlich aktuell und vollständig sein. Es erst nach Jahren vom ehemaligen Arbeitgeber zu verlangen ist oft schwer, da die damals handelnden Personen vielleicht gar nicht mehr im Unternehmen tätig sind.

REFERENZEN mit Angabe des Namens sowie der Firma, Funktion, Rufnummer und Mailadresse einer Person veredeln hingegen jede Bewerbung.

Die Fürsprecher - am besten 2-3, davon idealerweise Chefs und Vorgesetzte, Auftraggeber, Partnerunternehmen - sollte man allerdings sorgsam auswählen. Also bitte möglichst keine Verwandten oder Freunde nehmen.

Verweisen kann man auf Referenzen im Motivationsschreiben/Bewerbungsbrief, mitten im oder am Ende eines Lebenslaufs, oder durch separate, ca. 1-seitige Referenzschreiben als Extra-Dokument.

Wichtig:

Holen Sie vorher das Einverständnis jeder aufgeführten Person ein und kündigen Sie dieser frühzeitig an, dass ggfs. mit einem Anruf zu rechnen ist. 

Sie wird dann nicht auf falschem Fuss erwischt.


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Guido Danek
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