Wissenswertes im Bewirbdich.ch-Blog.

Ghosting beim Bewerbungsprozess:

Bleiben Sie gelassen.

10. Juli 2025

Im Bewerbungsprozess „geghostet“ zu werden, bedeutet, dass du nach einem Interview oder einer Bewerbung keine Antwort mehr erhältst – weder Absage noch Zusage. 

Ghosting kann frustrierend sein, da du keine Rückmeldung bekommst und nicht weißt, wie es weitergeht. 

Aber keine Sorge: Das passiert vielen Bewerbenden – und es ist nicht unbedingt ein Zeichen, dass du etwas falsch gemacht hast.

Was kannst du tun?

  • Geduldig bleiben: Personalabteilungen sind oft überlastet, und das bedeutet nicht immer, dass du abgelehnt wurdest. Gib ihnen Zeit.
  • Nachfragen: Wenn du nach zwei Wochen noch nichts gehört hast, sende eine höfliche Nachfrage per E-Mail. Formuliere sie so: „Ich wollte mich erkundigen, ob es bereits Neuigkeiten zu meiner Bewerbung gibt. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.“
  • Reflektieren und weitermachen: Sollte die Antwort immer noch ausbleiben, nimm es nicht persönlich. Häufig steckt hinter Ghosting eine Überlastung im Unternehmen oder eine Entscheidung, die nicht an dich geknüpft ist. 

Schlussgedanke:
Ghosting kann unangenehm sein, aber es zeigt nicht, dass du „nicht gut genug“ bist. 

Bleibe proaktiv und konzentriere dich auf neue Chancen. Bewerben ist ein langfristiger Prozess, und jedes „Nicht“ bringt dich näher zum nächsten „Ja“.


Kontaktieren Sie mich:

Guido Danek
Steineggstrasse 13
8853 Lachen SZ

Öffnungszeiten
MO-FR 7.00 - 18.30 Uhr
SA/SO 9.00 - 15.00 Uhr

Bewirbdich.ch betreut Führungskräfte, Fachpersonen, Stellensuchende, Neu- und Quereinsteiger sowie Schüler, Lernende und Studenten in der ganzen Deutsch-Schweiz. 

Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.