Wissenswertes im Bewirbdich.ch-Blog.

GHOSTING BEIM BEWERBUNGSPROZESS:

Bleiben Sie gelassen.

10. Juli 2025

Im Bewerbungsprozess „geghostet“ zu werden, bedeutet, dass Sie nach einem Interview oder einer Bewerbung keine Antwort mehr erhalten – weder Absage noch Zusage. 

Das nennt man Neu-Deutsch “Ghosting” und kann äusserst frustrierend sein.

Aber keine Sorge: Das passiert vielen Bewerbenden – und es ist nicht unbedingt ein Zeichen, dass Sie etwas falsch gemacht haben.

Was kannst man da tun?

  • Geduldig bleiben: Personalabteilungen sind oft überlastet, und das bedeutet nicht immer, dass man abgelehnt wurde. Geben Sie dem Unternehmen noch etwas Zeit.  
  • Nachfragen: Wenn Sie nach zwei Wochen noch nichts gehört haben, senden Sie der Firma eine höfliche Nachfrage per E-Mail. Formulieren Sie sie so: „Ich wollte mich erkundigen, ob es bereits Neuigkeiten zu meiner Bewerbung gibt und freue mich auf Ihre Rückmeldung.“
  • Reflektieren und weitermachen: Sollte die Antwort weiter noch ausbleiben, nehmen es nicht persönlich. Häufig steckt hinter Ghosting eine Überlastung im Unternehmen oder eine Entscheidung, die nicht an Sie geknüpft ist. 

Ghosting kann unangenehm sein, zeigt nicht aber nicht generell, dass Sie „nicht gut genug“ sind. 

Mein Rat: Bleiben Sie proaktiv und konzentrieren Sie sich weiter auf neue Chancen. 

Guido Danek, 078 618 22 11, welcome@bewirbdich.ch

 


Kontaktieren Sie mich:

Guido Danek
Steineggstrasse 13
8853 Lachen SZ

Öffnungszeiten
MO-FR 6.00 - 18.30 Uhr
SA/SO 9.00 - 15.00 Uhr

Bewirbdich.ch betreut Führungskräfte, Fachpersonen, Stellensuchende, Neu- und Quereinsteiger sowie Schüler, Lernende und Studenten in der ganzen Deutsch-Schweiz. 

Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.